Arbeitsrecht

Dieses Rechtsgebiet bearbeitet in unserer Kanzlei schwerpunktmäßig RA Dr. Richtsfeld.
RA Dr. Richtsfeld ist gleichzeitig Fachanwalt für Arbeitsrecht.

 

1. Das Arbeitsrecht stellt das Recht dar, welches für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer heranzuziehen ist.

Insbesondere:

  •  Kündigungen (Kündigungsschutzrecht, Kündigungsschutzklagen)
  •  Abfindungen
  •  Arbeitsvergütungen (inkl. Grafikationen)
  •  Wettbewerbsbeschränkungen
  •  Mutterschutzrecht, Erziehungsurlaub
  •  Berufsbildungsrecht
  •  Erstellung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen
  •  Arbeitszeugnisse
  •  u.a.

2. Sozialrecht



Insbesondere:

  •  Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe
  •  Berufs-, Erwerbsunfähigkeitsrente
  •  Kranken-, Renten-, Unfallversicherung
  •  u.a.