Die Kanzlei Dr. Richtsfeld und Winbeck wurde im Januar 1994
von ihren beiden Sozien, den Rechtsanwälten Dr. Stefan Richtsfeld
und Michael Winbeck, gegründet.
Für uns steht der individuelle und persönliche Kontakt mit unseren
Mandanten im Vordergrund. Wir bilden uns ständig in unseren Rechtsgebieten fort. Rechtsanwalt Dr. Richtsfeld ist zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwalt Winbeck für Familienrecht.
Seit Jahren befinden wir uns in Kooperation mit der Steuerkanzlei
Albert Pfaller. Vor allem im Vertragsrecht, Gesellschafts- und Erbrecht und in der Beratung von Firmen ist eine enge Zusammenarbeit mit einer Steuerkanzlei unverzichtbar.
Durch unsere Mitgliedschaft bei der EAK (Europäische Anwaltskooperation) sind wir schnell in der Lage, durch Einschaltung ausländischer spezialisierter Kollegen internationale Rechtsfälle zu bearbeiten.